Auflage

15 987 Exemplare (WEMF-beglaubigt)

Erscheinungsweise

Druckausgabe Donnerstag
online-Ausgabe Donnerstag Mittag

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Verlag – Geschäftsführung

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Über uns

Der Fraubrunner Anzeiger erscheint im 138. Jahr. Hervorgegangen ist er aus dem Kirchenblättli des Amtes Fraubrunnen. Der Titel lautete bis vor wenigen Jahren Anzeiger für die Gemeinden des Amtsbezirkes Fraubrunnen ohne die Kirchgemeinde Utzenstorf. Die Trägerschaft bildeten die Kirchgemeinden.

Heute wird der Fraubrunner Anzeiger vom Gemeindeverband Fraubrunner Anzeiger mit Sitz in Fraubrunnen herausgegeben und ist eine öffentlich-rechtliche Gesellschaft. Er ist der «Amtliche Anzeiger» und somit das amtliche Publikationsorgan der Verbandsgemeinden.

Zweck des Fraubrunner Anzeigers ist die amtliche Bekanntmachung von Verlautbarungen und Erlassen des Kantons und der Verbandsgemeinden des Fraubrunner Anzeigers. Weiter enthält der Anzeiger den Kirchenzettel der Landeskirchen und Inserate. Der genaue Zweck ist in der Kantonalen Anzeigerverordnung definiert.

Die Leitung des Fraubrunner Anzeigers, Vorstand und Geschäftsführung freuen sich, Sie auf unserer Website begrüssen zu dürfen.